Beweissicherung vor und nach der Durchführung von Bauvorhaben
Infolge der wirtschaftlichen Ausnutzung eines Grundstückes werden Grundstück bis an die Grundstücksgrenze bebaut.
Durch die neu Baumaßnahme werden oft alte Nachbargebäude, welche nicht so tief gegründet sind, tangiert. Hier ist eine Beweissicherung des Nachbargebäudes für den Bauherren und für den Nachbar gleichermaßen wichtig, so dass eine klare Abgrenzung zwischen Vorschäden und Neuschäden erfolgen kann. Die Beweissicherung sollte vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Die Beweissicherung wird selbstverständlich unparteiisch und neutral durchgeführt.
Bei einem Einfamilienhaus sind z.B. folgende Kontrollbegehungen sinnvoll:
- Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes: Beurteilung der Abdichtung des Kellers
- Bei Fertigstellung des Rohbaus:
Visuelle Beurteilung der Baudurchführung - Vor Beginn der Innenputzarbeiten: Beurteilung der Roh-Installation und der Anschlussfugen der Türen und Fenster
- Vor der Gesamtfertigstellung
- Etwa 1 Monat vor der Übergabe oder dem geplantem Bezug
- Abnahme bei Gesamtfertigstellung: Beratende Begleitung der Abnahme
Festlegung von Mängelbeseitigungsfristen
Sie möchten weitere Informationen oder haben Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail!